Aussetzung der Insolvenzanmeldungspflicht
Kategorie
Staatliche Maßnahme
Sektor
Allgemeine
Die Staatliche Maßnahme
Die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wird vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt, Geschäftsleiter haften während der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nur eingeschränkt für Zahlungen, die sie nach Eintritt der Insolvenzreife des Unternehmens vornehmen, Kredite sind kein Beitrag zur Insolvenzverschleppung, Einschränkung der Insolvenzerzwingungsmöglichkeit durch die Gläubiger
Zielgruppe: alle Unternehmen
Auschlußkriterium: Zahlungsunfähigkeit nicht durch Corona verursacht worden
Website: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_node.html

Teile deine Geschichte!