Finanzielle Soforthilfe
Kategorie
Staatliche Maßnahme
Sektor
Allgemeine
Die Staatliche Maßnahme
Diese Maßnahme soll unbürokratische Soforthilfe für Freiberufler, Selbstständige und Kleinstunternehmer schaffen, die in der Regel kein Kredit erhalten. – Vorraussetzung: Wirtschafltiche Schwierigkeiten erst durch Corona, Schadenseintritt nach dem 11.März; -Finanzielle Soforthilfe: bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeit), bis 15.000 bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeit); Wenn Vermieter die Miete um mind. 20 Prozent reduziert, kann der Zuschuss – wenn nicht ausgeschöpft, auch für zwei weitere Monate genutzt werden
Auschlußkriterien: -Wirtschaftliche Schwierigkeiten unabhängig von Corona
Auf Seiten von Länderfinanzbehörden

Teile deine Geschichte!